Allgemeine GeschäftsBedingungen (AGB)


1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heike Bachert Visuelle Kommunikation, nachfolgend als Heike Bachert genannt und dem Kunden umfassend.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn Heike Bachert abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

2. GEGENSTAND DES VERTRAGS, VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Gegenstand des Vertrags mit dem Kunden sind die Leistungen einer Werbeagentur. Die vertragsspezifischen von Heike Bachert zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Die Angebote von Heike Bachert verstehen sich freibleibend.
2.2 Ein Vertrag komm durch Auftragserteilung des Kunden in Textform zustande. Grundlage des Vertrags ist das Angebot von Heike Bachert per Email oder Briefpost.
2.3 Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen stellen neue Aufträge dar, die gesondert zu vergüten sind, sofern hieraus ein Mehraufwand erwächst.

3. LEISTUNGSUMFANG UND ABNAHME
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag, seinen Anlagen, etwaigen Leistungsbeschreibungen sowie dem Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Heike Bachert über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von drei Werktagen nach der Besprechung überlassen wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht unverzüglich widerspricht.
3.2 Vom Leistungsumfang grundsätzlich nicht erfasst ist die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungen von Heike Bachert. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Leistungen es sei denn, dies wird vom Kunden gesondert beauftragt und vergütet.
3.3 Heike Bachert ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit
a) die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertragl. Bestimmungszwecks verwendbar ist,
b) die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist und
c) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Heike Bachert erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3.4 Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
3.5 Nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der Leistung gilt diese als abgenommen.
3.6 Alle Aufwendungen und Auslagen, Umarbeitungen von Entwürfen, die Drucküberwachung und Ähnliches werden, soweit sie vom Kunden gewünscht und nicht bereits gemäß der Leistungsbeschreibung von Heike Bachert zu übernehmen sind, nach Aufwand und den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet.

4. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE, VERTRAGSSTRAFE
4.1 Alle Leistungen von Heike Bachert – Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke, Layouts und ähnliches – unterliegen im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien den Vorschriften des Urheberschutzgesetzes. Dessen Bestimmungen, insbesondere die §§ 31 ff UrhG und §§ 97 ff UrhG, gelten zwischen den Parteien hinsichtlich der Leistungen von Heike Bachert auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, insbesondere die sogenannte Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
4.2 Die erbrachten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Heike Bachert weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Jeder Verstoß hiergegen berechtigt Heike Bachert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten, Vergütung zu verlangen.
4.3 Heike Bachert räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Nutzungsrechte (gemäß § 31 UrhR) können beschränkt (einfach) oder unbeschränkt (ausschließlich) gewährt werden. Heike Bachert überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit Heike Bachert. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Kunden bei der Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Der Nutzungsfaktor zur Errechnung der Vergütung der Nutzungsrechte enthält vier Bereiche:
1. Nutzungsart: einfach = 0,2 / ausschließlich = 1,0
2. Nutzungsgebiet: regional = 0,1 / national = 0,3 / europaweit = 1,2 / weltweit = 2,5
3. Nutzungsdauer: 1 Jahr = 0,1 / 1-5 Jahre = 0,3 / 6-10 Jahre = 0,5 / unbegrenzt = 1,5
4. Nutzungsumfang: gering = 0,1 / mittel = 0,3 / umfangreich = 1,2
4.4 Die Nutzungsrechte nach Ziffer 4.3 gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden über.
4.5 Die Leistungen von Heike Bachert dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede über diesen Nutzungsumfang hinausgehende Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig und berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
4.6 Der Kunde überträgt Heike Bachert alle für die Erbringung der nach Ziffer 3.1 vereinbarten Leistung erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne und ähnliches) und Mitwirkungsleistungen.
4.7 Der Kunde versichert, Inhaber der für die Erstellung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu sein und das durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrags auf Heike Bachert zu übertragenden Rechte
a) nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind
b) Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden;
c) bei Vertragsschluss keine anderweitigen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, welche die von Heike Bachert zu erbringenden Leistungen behindern könnten.

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
5.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrags betreffende Fragen abstimmen.
5.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Agenturdienstleistung weitere Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit Heike Bachert erteilen.
5.3 Der Kunde ist gehalten, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, auf eigene Rechnung mitzuwirken. Insbesondere hat er die zur Erfüllung notwendigen Informationen und Dokumentationen, Materialien, Daten, sowie Hard- und Software rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für das zur Vertragserfüllung benötigte Personal. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format auszuhändigen.
5.4 Der Kunde schließt erforderliche Verträge mit Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GEMA, der VG Wort, VG Bild etc. in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5.5 Die Kosten etwaigen Mehraufwands, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, hat der Kunde zu tragen und können von Heike Bachert gesondert in Rechnung gestellt werden.

6. LEISTUNGSZEIT
6.1 In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich ein Fixtermin vereinbart ist.
6.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden), höherer Gewalt (z.B. Streik, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Zulieferern und Eingriffe von Dritter Seite auf die Leistung, hat Heike Bachert nicht zu vertreten. Sie berechtigen Heike Bachert , das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Heike Bachert wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Zulieferern und Eingriffen von dritter Seite anzeigen.
6.3 Gerät Heike Bachert mit einer Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Agentur auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. Bei Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN , -VERZUG UND AUFRECHNUNG
7.1 Heike Bachert erstellt eine ordnungsgemäße Rechnung. Alle Preise Designleistungen sind Nettobeträge, gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungstellung – falls nicht schriftlich anders vereinbart – ohne jeden Abzug fällig:
a) 30 % der Auftragssumme innerhalb von 10 Tagen bei Auftragserteilung,
b) 30 % der Auftragssumme innerhalb von 10 Tagen nach Präsentation der Entwürfe.
c) 40 % der Auftragssumme innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserfüllung.
Werden Arbeiten in Teilen geliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei der Ablieferung des Teils zur Zahlung fällig.
7.2 Sollte der Kunde den Auftrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung stornieren, behält sich Heike Bachert das Recht vor, 50 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, soweit mit der Umsetzung des Auftrages noch nicht begonnen wurde. Andernfalls wird die Leistung nach dem bis zur Stornierung des Auftrags getätigtem Aufwand abgerechnet.
7.3 Angemessene Aufwendungen und Auslagen (Reisekosten, Spesen und ggf. Übernachtungs-kosten) werden nach Aufwand abgerechnet. Reisezeiten sind Arbeitszeiten.
7.4 Die Kosten notwendiger Fremdleistungen hat der Kunde zu tragen. Heike Bachert ist berechtigt, Voraus- oder Zwischenzahlungen zu verlangen. Heike Bachert behält sich vor, Fremdleistungen erst nach Zahlungseingang zu beauftragen.
7.5 Auf alle Fremdkosten berechnet Heike Bachert 15% Agenturhonorar (Handling Fee).
7.6 Der Kunde kann nur mit von Heike Bachert anerkannten oder gerichtlich festgestellten Zahlungsansprüchen gegen Heike Bachert aufrechnen.
7.7 Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
7.8 Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungstermine hat Heike Bachert ohne weitere Mahnung einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Tag. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Bei länger andauerndem Zahlungsverzug und Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung kann Heike Bachert den Vertrag fristlos kündigen, oder die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zu einer Teilzahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen.

8. FREMDLEISTUNGEN
8.1 Heike Bachert ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst zu erbringen oder Dritte damit zu beauftragen.
8.2 Bei der Bestellung von Fremdleistungen kann Heike Bachert in jedem Einzelfall entscheiden, ob in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bestellt wird, oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde wird diesbezüglich erforderliche Vollmachten zur Verfügung stellen.
8.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Heike Bachert abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde Heike Bachert im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben.
8.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8.5 Ist zwischen den Parteien die Produktionsüberwachung oder die Überwachung der Herstellung von Fremdleistungen vereinbart, ist Heike Bachert berechtigt, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Alle gegenständlichen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von Heike Bachert.
9.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien (wie Quelldateien, Layoutdaten, Feindaten und ähnliches) stehen ebenfalls im Eigentum von Heike Bachert. Heike Bachert ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

10. HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Die Haftung von Heike Bachert auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 eingeschränkt.
10.2 Heike Bachert haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte.
10.3 Soweit Heike Bachert dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Agentur bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
10.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Heike Bachert für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
10.5 Soweit Heike Bachert technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
10.6 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt Heike Bachert gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung, es sei denn, Heike Bachert trifft gerade bei der Auswahl ein Verschulden.
10.7 Mit der Freigabe von Leistungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische und funktionelle Richtigkeit. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Leistungen entfällt jede Haftung für Heike Bachert.
10.8 Jegliche Haftung von Heike Bachert für Ansprüche, die aufgrund der Leistung gegen den Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der Durchführung der Leistung Heike Bachert selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Heike Bachert schad- und klaglos. Der Kunde hat Heike Bachert in diesem Fall ferner alle finanziellen und sonstigen Nachteile zu ersetzen.
10.9 Alle Leistungen von Heike Bachert sind vom Kunden nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen, etwaige Mängel sind unverzüglich geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Leistung geltend zu machen.
10.10 Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung von Heike Bachert oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10.11 Die Haftung für die urheber-, design- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Leistungen von Heike Bachert ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Schutzrechtrecherche selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. Dies gilt nicht, wenn die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistung Heike Bachert individualvertraglich vereinbart und gesondert vergütet wird.
10.12 Heike Bachert haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
10.13 Die Einschränkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für die Haftung von Heike Bachert wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. REFERENZNENNUNG, VERTRAGSSTRAFE, BELEGEXEMPLARE
11.1 Heike Bachert hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen und deren Vervielfältigungsstücken, insbesondere Anzeigen in Printmedien und alle Druckprodukte, mit vollem Namen und der Internetadresse in angemessener Schriftgröße als Hersteller der Leistung genannt zu werden.
11.2 Heike Bachert ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrags entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen.
11.3 Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist Heike Bachert für jeden Fall der Zuwiderhandlung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
11.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde Heike Bachert unentgeltlich fünf einwandfreie Belegexemplare. Heike Bachert ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten für Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Kunden zu verweisen.

12. VERTRAULICHKEIT
12.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnene Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.2 Der Vertragspartner stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer Informationen gemäß 12.1 ebenso vertraulich behandeln.

13. AUFBEWAHRUNG, SICHERHEIT UND VERSAND
13.1 Der Kunde stellt Heike Bachert von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Leistungen nach der Übergabe frei. Das gilt auch für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das innerhalb eines Monats nach Erbringung der Leistung vom Kunden nicht abgefordert wird.
13.2 Für die Sicherung von Informationen, Daten und Objekten, die während der Auftragsabwicklung vom Kunden an Heike Bachert oder von Heike Bachert an den Kunden – gleich in welcher Form – übermittelt werden, trägt der Kunde die Gefahr.
13.3 Werden Leistungen auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort oder innerhalb des Erfüllungsortes versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Transporteur, Zusteller oder Boten auf den Kunden über.
13.4 Soweit die Kosten für Verpackung und Versandvorbereitung entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.

14. DATENSCHUTZ
14.1 Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden die Daten des Kunden mittels EDV bearbeitet und über den Zeitraum des Auftrags hinaus gespeichert. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.
14.2 Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist (z.B. bei der Anmeldung von Domains, Bestellung von Fremdleistungen).

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Velbert vereinbart, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sind grundsätzlich unverbindlich und im Zweifel unwirksam. Zur Änderung der Schriftformklausel ist die Schriftform notwendig.

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